Vertrag Mietbike

Vertrag Mietbike von abenteuerreisen.ch

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AGB für die Vermietung – Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen

1.Benutzung des Bikes
Der Mieter kennt durch die Übernahme des vermieteten Bikes an, dass es sich in einem fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

2. Pflichten des Mieters / Vermieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Bike sorgfältig zu behandeln und es nur an einem sicheren Ort in verschlossenem Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit auftretende Mängel bei der Rückgabe zu melden. Tritt während der Mietzeit ein Defekt am Bike auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3. Reparatur
Wird eine Reparatur nötig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn Ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Andernfalls ist der Mieter verantwortlich.

4. Unfall
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Bike in einen Unfall verwickelt wurde. Bei einem Unfall ist die Polizei zu verständigen und die zuständige Polizeidienststelle dem Vermieter mitzuteilen. Grundsätzlich muss der Mieter für den Unfallschaden aufkommen. Ist der Mieter schuldlos und ein Dritter kommt für den Unfallschaden auf, entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten.

4. Diebstahl
Bei Gruppenausfahrten und Gruppenreisen ist das Bike gegen Diebstahl versichert, solange sich der Mieter mit der Gruppe befindet. Dies gilt auch bei Übernachtungen und Pausen. Ist der Mieter ausserhalb der Gruppe unterwegs, trägt dieser bei einem Diebstahl die vollen Kosten der Ersatzbeschaffung.

5. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle durch Ihn verursachte Schäden. Die Benutzung des gemieteten Bikes geht auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter kommt für keinerlei Folgekosten oder Folgeschäden auf, die durch einen Defekt am Bike entstanden sind. Der Mieter hat das Bike in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

6. Rückgabe des Fahrrades
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Wird das Bike nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietzins zu zahlen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die AGB, Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen akzeptiere.

Alle Kundengelder sind durch die Reisegarantie SWISS Travel Security abgesichert